Wassertropfen

Funkwasserzähler

Funkwasserzähler

Die Stadtwerke Idstein werden innerhalb der kommenden sechs Jahre alle mechanischen Wasserzähler in Idstein durch Ultraschall-Funkwasserzähler ersetzen.

Das Projekt wird in den Stadtteilen Dasbach und Lenzhahn gestartet. Im Rahmen der turnusmäßigen Auswechslung der Wasserzähler werden diese durch elektronisch messende und fernauslesbare Funkwasserzähler ersetzt.

Die rund 200 Zähler der beiden Stadtteile sollen noch 2023 ausgetauscht werden. Alle anderen Stadtteile werden bis 2029 ausgetauscht.

  • Ablauf des Austauschs

    Sie müssen zunächst nichts tun. Mit dem Austausch ist ein Sanitärbetrieb aus Idstein beauftragt.

    Wir bitten Sie daher, der beauftragten Firma den Zugang zum Wasserzähler zu gewähren, damit die notwendigen Arbeiten ausgeführt werden können. Sollte niemand angetroffen werden, wird eine Mitteilung zur Vereinbarung eines Termins für den erforderlichen Zählerwechsel vereinbart.

    Der Austausch ist für Sie kostenlos und beansprucht eine Montagezeit von ca. 30 Minuten – vorausgesetzt, die Absperrventile vor und hinter dem Wasserzähler sind funktionstüchtig. Bitte sorgen Sie dafür, dass der Zähler zugänglich ist.

    Das beauftragte Unternehmen ist mit eine Legitimationsvollmacht für die Arbeiten bevollmächtigt und weist sich auf Wunsch gerne aus.

  • Welche Vorteile haben die Funkwasserzähler?

    Sobald Ihr neuer Funkwasserzähler eingebaut, die Software installiert und in Betrieb ist, müssen sie selbst den Zählerstand nicht mehr ablesen und an uns melden. Sie erhalten von den Stadtwerken automatisch stichtagsgenau die Abrechnung des Zählerstandes zum 31. Dezember. Damit sind Ablese- oder Übertragungsfehler ausgeschlossen. Sie selbst können den Zählerstand selbstverständlich weiterhin jederzeit ablesen. Zusätzlich werden verschiedene Kennwerte und eventuelle Störungen angezeigt.  Somit können Leckage, Störungen, trockene Zähler, Zählerdimensionierung, min. und max. Durchfluss oder Rückwärtsvolumen abgelesen werden und die Sicherheit sowie die Trinkwasserhygiene besser gewährleistet werden. Der Verwaltungsaufwand und die damit verbundenen Kosten reduzieren sich dadurch erheblich. 

    Bis zum Austausch aller Wasserzähler werden noch wie gewöhnlich die postalischen Auf­forderungen zum Ablesen versandt.

  • Brauchen die Zähler Strom? Wie hoch ist die Sendeleistung?

    Die Zähler sind batteriebetrieben und können für mehr als 12 Jahre Jahre autark genutzt werden. Wir prüfen die Zähler nach sechs Jahren im Sinne der Eichpflicht und wechseln die Batterien bei Bedarf aus.

    Falls Sie sich Gedanken betreffs Elektrosmog machen:  Die elektromagnetische Strahlung des Systems ist auf Grund der technischen Gegebenheiten im Vergleich zu anderen Hochfrequenzfunkquellen wie z.B. Radio, Funk- oder Mobiltelefonie oder Fernsehen äußerst gering und liegt weit unter halb der gesetzlichen Grenzwerte. Die maximale Sendeleistung beträgt nur 0,01 Watt bei einer Frequenz von 868 MHz. 99,9 Prozent des Tages wird dabei nicht gesendet, da die Übertragung eines Telegramms z.B. für das Drive-by-Verfahren nur maximal 16 Millisekunden dauert.

    Zum Vergleich: Schon ein einminütiges Telefonat mit einem Mobiltelefon übertrifft die Strahlendosis, die der Wasserzähler in der kompletter 12-jährigen Einsatzzeit aussendet.

  • Wie sicher sind meine Daten?

    Die neuen Zähler unterliegen den strengen Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung und des Hessischen Datenschutzbeauftragten. So werden nur die Daten über Funk übertragen, welche die Stadtwerke für die Abrechnung und die Fehlererkennung benötigen. Alle weiteren Daten sind im Zähler gespeichert und nur mit Zugang zum Zähler, durch Anschluss eines Auslesegerätes, auslesebar. Dies geschieht nur in Abstimmung mit den Hauseigentümern.

    Bei der Funkübermittlung wird zur Zuordnung des Zählers nur die eindeutige Zählernummer verwendet. Namen und Adressen der Nutzer und Abrechnungsempfänger sind in den Zählern und den Auslesegeräten nicht gespeichert. Mit den Abrechnungsempfängern werden die Zählerdaten erst, wie bisher auch, im Buchhaltungs- und Abrechnungssystem verbunden. Die Ablesung ist nur befugten Mitarbeitern der Stadtwerke möglich.

    Informationspflicht: Wenn Sie Eigentümer oder Zustellbevollmächtigter sind, sind Sie verpflichtet, alle Betroffenen, wie z.B. Eigentümergemeinschaften oder Mieter, entsprechend der Datenschutzgrundverordnung über diese Änderung zu informieren.

Wenn Sie Fragen zu den Funkwasserzählern oder deren Austausch haben, sprechen Sie uns gerne an.

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