Verwaltungsgebäude Rathaus und Schiefes Haus

Winterdienst

Winterdienst

Schnee und Eis sind für alle Verkehrsteilnehmer eine großer Herausforderung. Vor allem der erste Wintereinbruch oder plötzliche Glätte machen Straßen und Gehwege zu gefährlichen Rutschbahnen. Unser Bauhof ist auf diese Situationen bestens vorbereitet. Auch in den frühen Morgenstunden, schon vor dem ersten Berufsverkehr, fahren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereitschaftsdienstes bei Bedarf mit schweren Räumfahrzeugen durch die Stadt. Da sie nicht überall zeitgleich arbeiten können, orientieren sich dabei an einer Prioritätenliste: Viel befahrene Hauptstraßen haben Vorrang vor kleinen Nebenstraßen. Übergeordnete Landes-, Kreis- und Bundesstraßen werden nicht durch die Stadt Idstein, sondern durch HessenMobil geräumt.

Doch auch Hausbesitzer haben in der Winterzeit Verpflichtungen. Diese sind in der Straßenreinigungssatzung geregelt.

Sollten Sie Fragen oder Probleme mit dem Winterdienst haben, melden Sie sich gerne per Mail info@idstein.de. Wir sind bestrebt, Sie bestmöglich zu informieren und in erforderlichen Situationen umgehend zu reagieren. Gerne nehmen wir auch Ihre Anregungen auf, um den Winterdienst zu optimieren. Nur wenn Sie uns auf Probleme aufmerksam machen, können wir uns zum Wohle aller Bürgerinnen und Bürger verbessern.

An dieser Stelle haben wir Ihnen einige Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Winterdienst durch die Stadt Idstein zusammengestellt:

Zu den sich aus der Straßenreinigungssatzung ergebenden Verpflichtungen für Haus- und Grundstückseigentümer:

  • Wo bzw. was muss geräumt werden?

    • Gehwege und Überwege vor den jeweiligen Grundstücken in einer solchen Breite, das der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird.
    • Zugänge zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang mind. 1,25 m breit
    • Sonderregelungen gelten bei einseitigen oder nicht vorhandenen Gehwegen. Auch die Hinterliegerregelung ist zu beachten.
    • Abflussrinnen sind bei Tauwetter von Schnee frei zu halten.
  • Wohin mit dem Schnee?

    Zunächst ist der Schnee außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes (nicht auf Straßen) zu lagern. Wenn dies nach den Umständen nicht zumutbar ist, dann darf der Schnee auch auf Verkehrsflächen so gelagert werden, dass der Verkehr möglichst wenig beeinträchtigt wird. Das heißt bei einer Gehwegbreite über 1,50 m kann die Restfläche bis zum Bordstein mit Schnee belegt werden.

  • Bis wann muss geräumt werden?

    In der Zeit von 7 bis 20 Uhr. Die Räumung bzw. Streuung hat nach dem Schneefall bzw. Glättebildung innerhalb einer möglichst kurzen Rüstzeit zu erfolgen.

  • Darf Salz zum Streuen verwendet werden?

    Grundsätzlich ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt, Granulat und ähnliches zu verwenden. Asche und Salz sind nicht zugelassen. Ausnahme: Zur Beseitigung fest getretener Eisrückstände sowie bei Eisglätte/Eisregen darf Salz in geringen Mengen verwendet werden.

  • Wie muss geräumt werden, wenn kein Gehweg vorhanden und der Streifen von 1,5 m vor Grundstück mit einem parkenden Fahrzeug blockiert ist?

    Es ist bis zum Fahrzeug zu räumen und der Parkplatz muss ausspart werden. Wenn kein Fahrzeug parkt, muss durchgängig geräumt werden.

  • Mein Nachbar räumt nicht, was kann ich tun?

    Hier kann die Stadt Idstein auf schriftliche Anzeige hin tätig werden. Diese richten Sie bitte per Post an den Magistrat der Stadt Idstein Ordnungsamt, König-Adolf-Platz 2, 65510 Idstein oder über per E-Mail an info@idstein.de.

  • Mein Nachbar lagert seinen Schnee vor meinem Grundstück. Was kann ich tun?

    Zunächst sollte das Gespräch zwischen den Nachbarn gesucht werden. Fruchtet dies nicht, ist zu klären, ob es sich um eine Straßenfläche handelt, die geräumt werden muss. Sollte es sich um eine privatrechtliche Auseinandersetzung handeln, müssen wir leider auf den Privatklageweg verweisen.

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