Winterdienst
Winterdienst
Schnee und Eis sind für alle Verkehrsteilnehmer eine großer Herausforderung. Vor allem der erste Wintereinbruch oder plötzliche Glätte machen Straßen und Gehwege zu gefährlichen Rutschbahnen. Unser Bauhof ist auf diese Situationen bestens vorbereitet. Auch in den frühen Morgenstunden, schon vor dem ersten Berufsverkehr, fahren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereitschaftsdienstes bei Bedarf mit schweren Räumfahrzeugen durch die Stadt. Da sie nicht überall zeitgleich arbeiten können, orientieren sich dabei an einer Prioritätenliste: Viel befahrene Hauptstraßen haben Vorrang vor kleinen Nebenstraßen. Übergeordnete Landes-, Kreis- und Bundesstraßen werden nicht durch die Stadt Idstein, sondern durch HessenMobil geräumt.
Doch auch Hausbesitzer haben in der Winterzeit Verpflichtungen. Diese sind in der Straßenreinigungssatzung geregelt.
Sollten Sie Fragen oder Probleme mit dem Winterdienst haben, melden Sie sich gerne per Mail info@idstein.de. Wir sind bestrebt, Sie bestmöglich zu informieren und in erforderlichen Situationen umgehend zu reagieren. Gerne nehmen wir auch Ihre Anregungen auf, um den Winterdienst zu optimieren. Nur wenn Sie uns auf Probleme aufmerksam machen, können wir uns zum Wohle aller Bürgerinnen und Bürger verbessern.
An dieser Stelle haben wir Ihnen einige Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Winterdienst durch die Stadt Idstein zusammengestellt:
Wieso wurde unsere Straße nicht geräumt? Wann wird unsere Straße geräumt?
Bei Straßen der Priorität 1 wird angestrebt bis ca. 7.00 Uhr geräumt zu haben. Wenn heftiger Schneefall den Ablauf stört, kann dies nicht immer eingehalten werden. Bei Straßen der Priorität 2 erfolgt die Räumung nach der Priorität 1, sobald Kapazität vorhanden ist. Exakte Uhrzeiten können aber von uns nicht genannt werden!
Wann werden Radwege und Parkplätze geräumt?
Die Räumung erfolgt wie bei den Straßen nach Prioritäten. Parkplätze werden erst dann geräumt, wenn alle Straßen geräumt sind.
Warum werden Fuß-, Rad- und Feldweg mit wassergebundener Decke nicht geräumt?
Auf wassergebundenen Decken sowie unbefestigten Wegen kann nicht mit schwerem Gerät geräumt werden. Die maschinelle Schneeräumung würde zu Beschädigungen führen.
Warum werden Stichwege (zu Reihenhäusern) nicht geschoben?
Aufgrund der Platzverhältnisse der schmalen Stichwege ist dies technisch nicht umsetzbar. Unsere Räumfahrzeuge dürfen nicht rückwärtsfahren, da sie in der Regel nur mit einem Fahrer besetzt sind. Außerdem gibt es keinen Platz für die Schneelagerung.
Warum wird der Schnee an den rechten und nicht an den linken Fahrbahnrand geräumt?
Durch das Rechtsfahrgebot kann grundsätzlich nur rechts geschoben werden. Andernfalls entstünde ein Schneeberg in der Straßenmitte. In wenigen Einzelfällen wird von der Regel abgewichen. Ausnahmen sind zum Beispiel Einbahnstraßen sowie Feld- und Waldrandlagen.
Der Räumdienst hat den Schnee von der Straße wieder auf den schneefreien Bürgersteig geschoben, was nun?
Der Räumdienst kann nur zur Seite schieben. Bei Ausweichmanövern, z. B. durch sehr enge Straßen oder durch parkende Fahrzeuge, besteht technisch keine Wahl. Die Anlieger haben den Bürgersteig in einer Breite von ca. 1,25 m zu räumen.
Wieso fährt der Schneepflug mit Schild oben durch unsere Straße?
Hierfür gibt es mehrere Gründe:
• Bei festgefrorenem Schnee oder Eis ist eine Räumung nicht möglich.
• Das Fahrzeug hat einen technischen Defekt.
• Das Fahrzeug ist nicht Auftrag der Stadt unterwegs und gehört zu einem Privat-Unternehmen.Der Räumdienst hat mein Auto zugeschoben, was nun?
Das Abstellen der Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum erfolgt auf Risiko des Fahrzeugführers. Im Winter ist damit zu rechnen, dass Räumfahrzeuge den Schnee räumen. Freischaufeln muss jeder selbst.
Wo kann ich parken?
Dort, wo es gemäß den Vorschriften der STVO erlaubt ist. Parkplätze werden nur nachrangig geräumt.
Wer bezahlt meinen Arbeitsausfall, weil ich nicht aus der Garage komme?
Der Winterdienst wird im Rahmen der Leistungsfähigkeit der Kommune erbracht. Die geltende Rechtsprechung sieht keine Regressansprüche vor.
Der Räumdienst hat mein Auto beschädigt, was nun?
Bitte reichen Sie eine schriftliche Schadensanmeldung mit allen erforderlichen Daten wie Ort, Zeit, Name, Fahrzeug, Kennzeichen, evtl. Foto ein, an den Magistrat der Stadt Idstein, Bauhof, Schützenhausstraße 13, 65510 Idstein
Ich bin gestürzt. Gibt es Schmerzensgeld?
Die Schaden-/Unfallmeldung bitte schriftlich beim Magistrat der Stadt Idstein, Abteilung 15/Hauptamt, König-Adolf-Platz 2, 65510 Idstein anzeigen. Schadensersatzansprüche werden dann rechtlich geprüft.
Die Mitarbeiter des Räumdienstes sind unfreundlich!
Dies sollte ein Ausnahmefall sein. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind sehr bemüht, zeitnah ihren Aufgaben nachzukommen. Nicht auszuschließen ist es, dass es beim Winterdienst zu Stresssituationen kommt. Sollte die Reaktion unserer Mitarbeitenden für Sie so unakzeptabel sein, dass Sie nicht darüber hinwegsehen können, nutzen Sie unsere Kontaktadresse info@idstein.de; wir werden den Vorfall dann intern klären.
Was ist mit Krankenwagen und Feuerwehr?
Diese verfügen über Winterausrüstung und stehen für den Katastrophenfall in engem Kontakt mit den Räumfahrzeugen.
Zu den sich aus der Straßenreinigungssatzung ergebenden Verpflichtungen für Haus- und Grundstückseigentümer:
Wo bzw. was muss geräumt werden?
- Gehwege und Überwege vor den jeweiligen Grundstücken in einer solchen Breite, das der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird.
- Zugänge zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang mind. 1,25 m breit
- Sonderregelungen gelten bei einseitigen oder nicht vorhandenen Gehwegen. Auch die Hinterliegerregelung ist zu beachten.
- Abflussrinnen sind bei Tauwetter von Schnee frei zu halten.
Wohin mit dem Schnee?
Zunächst ist der Schnee außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes (nicht auf Straßen) zu lagern. Wenn dies nach den Umständen nicht zumutbar ist, dann darf der Schnee auch auf Verkehrsflächen so gelagert werden, dass der Verkehr möglichst wenig beeinträchtigt wird. Das heißt bei einer Gehwegbreite über 1,50 m kann die Restfläche bis zum Bordstein mit Schnee belegt werden.
Bis wann muss geräumt werden?
In der Zeit von 7 bis 20 Uhr. Die Räumung bzw. Streuung hat nach dem Schneefall bzw. Glättebildung innerhalb einer möglichst kurzen Rüstzeit zu erfolgen.
Darf Salz zum Streuen verwendet werden?
Grundsätzlich ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt, Granulat und ähnliches zu verwenden. Asche und Salz sind nicht zugelassen. Ausnahme: Zur Beseitigung fest getretener Eisrückstände sowie bei Eisglätte/Eisregen darf Salz in geringen Mengen verwendet werden.
Wie muss geräumt werden, wenn kein Gehweg vorhanden und der Streifen von 1,5 m vor Grundstück mit einem parkenden Fahrzeug blockiert ist?
Es ist bis zum Fahrzeug zu räumen und der Parkplatz muss ausspart werden. Wenn kein Fahrzeug parkt, muss durchgängig geräumt werden.
Mein Nachbar räumt nicht, was kann ich tun?
Hier kann die Stadt Idstein auf schriftliche Anzeige hin tätig werden. Diese richten Sie bitte per Post an den Magistrat der Stadt Idstein Ordnungsamt, König-Adolf-Platz 2, 65510 Idstein oder über per E-Mail an info@idstein.de.
Mein Nachbar lagert seinen Schnee vor meinem Grundstück. Was kann ich tun?
Zunächst sollte das Gespräch zwischen den Nachbarn gesucht werden. Fruchtet dies nicht, ist zu klären, ob es sich um eine Straßenfläche handelt, die geräumt werden muss. Sollte es sich um eine privatrechtliche Auseinandersetzung handeln, müssen wir leider auf den Privatklageweg verweisen.